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Verfasst von: Richard am 03.03.2011 09:24
 


THEMA:  Gehaltserhöhung vs. Dienstwagen

??Aufgrund einer Umstufung in der firmeninternen Gehaltstabelle steht mir im Juni eine relativ satte Gehaltserhöhung bevor (es handelt sich hierbei um ~600€ brutto zusätzlich bei einem derzeitig aktuellen Bruttogehalt von 3.300€).

Ich möchte die Firma gerne auf den Gedanken bringen, mir anstatt der Gehaltserhöhung einen Dienstwagen inkl. uneingeschränkter Privatnutzung (Sachbezug 1,5% vom Anschaffungswert) zur Verfügung zu stellen  - d.h. Netto-Gehalt bleibt gleich, dafür zusätzlich den Dienstwagen.

* Welche Argumente kann ich der Personalabteilung / Geschäftsführung unterbreiten, um meinen Vorschalg mit dem Dienstwagen Nachdruck zu verleihen?
* Welchen (steuerlichen) Vorteil kann der Dienstgeber daraus ziehen, mir anstatt der Gehaltserhöhung einen Dienstwagen bereit zu stellen?
* Wie wird bei der Bemessungsgrundlage eines Gebrauchtwagen (war firmeninternes Dienstfahrzeug, gelwast, 3 Jahre alt, 80.000km, soll zurückgegeben werden) vorgegangen?

Ich darf mich im Voraus für Ihre Antworten/Vorschläge bedanken!

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 03.03.2011 16:25
 


THEMA:  Gehaltserhöhung vs. Dienstwagen

Lieber Herr Richard,

Vorteil für den Dienstgeber kann ich hier kaum sehen. Maximal könnte es sein, dass für das Fahrzeug weniger Echtkosten anfallen, als die EUR 7.200,-- im Jahr, was aber vermutlich knapp bis nicht möglich sein wird. Sowohl der Sachbezug als auch das Gehalt werden gleich versteuert.

Wenn man einseitig "gefärbt" argumentieren möchte, dann könnten man erwähnen:

- dass der Sachbezug 1,5 % der Anschaffungkosten ausmacht, somit bei einem Fahrzeug von 25.000,-- Neuwert statt Gehalt 600 nur 375,-- monatlich Lohnnebenkosten auslösend sind
- dass der Sachbezug nur 12 mal jährlich anfällt und das Gehalt 14 mal
- dass das Auto vom Wert her dem Betrieb zu gerechnet wird, somit ein betriebliches Vermögen bildet

Aber wie gesagt, diese Argumente hinken letztlich.
Rückgabe des Fahrzeugs: ich bin mir nicht ganz sicher, wie Sie die Bemessungsgrundlage meinen - Bemessungsgrundlage wofür? Bei der Rückgabe an die Leasinggesellschaft existiert sicherlich ein vertraglich fixierter Wert, andernfalls würde das Auto durch einen Autohändler beurteilt.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at

Verfasst von: Christian am 08.01.2015 09:35
 


THEMA:  Gehaltserhöhung vs. Dienstwagen

Diese Antwort ist eine Themenverfehlung und somit ohne Sinn!

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