Schönen guten Tag!
Folgendes konnte ich bis dato klären: Der Überstundenteiler für All In ist 203, werden 120 Stunden im Jahresdurchschnitt erreicht, dann kann für jedes Monat die Steuerbegünstigung berücksichtigt werden, auch wenn in manchen Monaten nicht 10 Stunden geleistet wurden.
Offen ist für mein Verständnis:
Leistet ein Angestellter mit All In Vetrag keine 120 Überstunden im Jahresdurchschnitt,
- darf dann in den Monaten, in denen der Ang. >= 10 Überstunden macht die Steuerbegünstigung angewendet werden?
- darf auch die Steuerbegünstigung aliquot angewendet werden, also z.B. 3 Überstunden gelesitet --> Steuerbegünstigung für diese 3 Stunden
Hat hier jemand Erfahrungsberichte bzw. bereits erfolgte Rechtssprechung?
Danke für Ihre Rückmeldungen |