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Verfasst von: Thomas am 02.03.2011 07:20
 


THEMA:  All In §68 Steuerbegünstigung der Überstundenzuschläge

Schönen guten Tag!

Folgendes konnte ich bis dato klären: Der Überstundenteiler für All In ist 203, werden 120 Stunden im Jahresdurchschnitt erreicht, dann kann für jedes Monat die Steuerbegünstigung berücksichtigt werden, auch wenn in manchen Monaten nicht 10 Stunden geleistet wurden.

Offen ist für mein Verständnis:

Leistet ein Angestellter mit All In Vetrag keine 120 Überstunden im Jahresdurchschnitt,

  • darf dann in den Monaten, in denen der Ang. >= 10 Überstunden macht die Steuerbegünstigung angewendet werden?
  • darf auch die Steuerbegünstigung aliquot angewendet werden, also z.B. 3 Überstunden gelesitet --> Steuerbegünstigung für diese 3 Stunden

Hat hier jemand Erfahrungsberichte bzw. bereits erfolgte Rechtssprechung?

Danke für Ihre Rückmeldungen

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 03.03.2011 16:12
 


THEMA:  All In §68 Steuerbegünstigung der Überstundenzuschläge

Lieber Herr Thomas,

Wenn die Überstunden nicht geleistet wurden, dann darf dafür die Überstunden-Zuschlags-Begünstigung der Steuer auch nicht zur Anwendung kommen. die Befreiung gilt nur für die ersten 10 Überstunden eines Monats. Wenn also weniger gleistet wurden, dann ist die Befreiung nicht möglich.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at

www.payroll.co.at

 

Verfasst von: Thomas am 03.03.2011 20:38
 


THEMA:  All In §68 Steuerbegünstigung der Überstundenzuschläge

Sg. Frau Hochweis,

danke für Ihre prompte Rückmeldung. D.h. tatsächlich, wenn jemand im ALL In Vertrag z.B. pro Monat 3 Überstunden leistet, dann dürfen die Überstunden DIESER 3 Stunden nicht steuerbegünsigt werden? Eigentl. eine steuerliche Ungleichbehandlung im Vgl. mit einem Bezieher eines "normalen" Gehaltes, bei dem doch die Überstundenzuschläge z.B. von 3 Überstunden sehr wohl steuerbegünstigt werden.
Kann ich irgendwie nicht nachvollziehen, was da dahinter steckt.

Schönen Abend

 

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