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Verfasst von: Trainerin am 01.03.2011 00:04
 


THEMA:  Sonderausgabenviertel - Einschleifregelung

Hallo!

 

Habe eine Frage bezgl. der Formel für die Topfsonderausgaben wo es um die Einschleifung bei Einkünften zwischen 36.400 und 60.000 geht. Es kursieren irgendwie mehrere Formeln herum (bmf-homepage, Lohnsteuerrichtlinien, Diverse Seiten von Steuerberatern) - Worauf kann ich mich stützen...

Annahme: Einkünfte 45.600

Topfsonderausgaben von über 10.000,-

((60.000 - 45.600) x 730) / 23.600 (Diese Formel steht auf der Homepage des bmf unter SONDERAUSGABEN)

ODER

(((60.000 - 45.600) x (730 - 60)) / 23.600)) + 60 (Diese Formel steht in den Lohnsteuerrichtlinien)

ODER

((60.000 - 45.600) x 730) / 23.600) + 60 (hab ich irgendwo bei einem steuerberater gefunden)

 

Was stimmt bzw. kann mir jemand verlässlich eine Antwort geben?

Verfasst von: Trainerin am 01.03.2011 00:05
 


THEMA:  Sonderausgabenviertel - Einschleifregelung

aja, danke schon mal im Voraus!

 

Gute nacht!

Verfasst von: Hugo am 01.03.2011 06:48
 


THEMA:  Sonderausgabenviertel - Einschleifregelung

Bei der ersten Formel wird die Sonderausgabenpauschale gar nicht berücksichtigt.

Bei der zweiten Formel wird die Sonderausgabenpauschale wie seit 2009 vorgesehen nicht in der Einschleifung mitberücksichtigt, sondern zuerst "rausgenommen" und anschließend wieder hinzuaddiert.

Bei der dritten Formel wird die Sonderausgabenpauschale nach der Einschliefung hinzuaddiert ohne vorher abgezogen worden zu sein.

Die Frage, die sich stellt, ist also -glaube ich (!!) - ob die Sonderausgaben im Pauschale enthalten sind oder nicht, wenn ja, "2", ansonsten "3".

Personenversicherungen, die Sonderausgaben sind (Ausnahme: freiwillige Weiterversicherung/Nachkauf von Versicherungszeiten in der
gesetzlichen Pensionsversicherung), Wohnraumschaffung/-sanierung und Genussscheine/junge Aktien (solange es sie noch gibt) werden auf das Pauschale angerechnet, Kirchenbeiträge, Steuerberatungskosten und Spenden hingegen nicht.

mfg

Hugo

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