Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: CH am 05.11.2010 02:51
 


THEMA:  Nicht ausgezahlte KM des Arbeitgebers bei Arbeitnehmerveranlagung geltend machen

Guten Tag,

Ich arbeite für ein Beratungsunternehmen und pendle aus beruflichen Gründen wöchentlich von Wien nach München. Mein Arbeitgeber gibt eine Reisepauschale von 335€ (Hin u. Retour) vor. Dementsprechend gebe ich pro Fahrt 398km an um diese Pauschale nicht zu überschreiten. Die tatsächliche Strecke beträgt 445km. Ich habe nun gelesen, dass solche Differenzen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbekosten eingebracht werden können... Ist das richtig? In welcher Weise wird dies in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt? Ich habe die Arbeitnehmerveranlagung für 2010 noch nicht durchgeführt. Ich gehe davon aus, dass hierfür ein Fahrtenbuch (kein eigender PKW, da Miete) ausreichend ist.

Danke & Viele Grüße,

CH

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 05.11.2010 09:26
 


THEMA:  Nicht ausgezahlte KM des Arbeitgebers bei Arbeitnehmerveranlagung geltend machen

Im Formular L1 befindet sich unter Werbungskosten die Kennzahl 721 für Reisekosten ohne Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte und Familienheimfahrten. Unter dieser Kennzahl können Sie die Differenz zwischen dem Kilometergeld für die tatsächlich zurückgelegten Kilometer und der ausbezahlten Pauschale eintragen. Es ist dabei zu beachten, dass Kilometergeld nur für 30.000 km pro Jahr geltend gemacht werden kann.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

 

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.174 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.