Guten Tag,
Ich arbeite für ein Beratungsunternehmen und pendle aus beruflichen Gründen wöchentlich von Wien nach München. Mein Arbeitgeber gibt eine Reisepauschale von 335€ (Hin u. Retour) vor. Dementsprechend gebe ich pro Fahrt 398km an um diese Pauschale nicht zu überschreiten. Die tatsächliche Strecke beträgt 445km. Ich habe nun gelesen, dass solche Differenzen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbekosten eingebracht werden können... Ist das richtig? In welcher Weise wird dies in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt? Ich habe die Arbeitnehmerveranlagung für 2010 noch nicht durchgeführt. Ich gehe davon aus, dass hierfür ein Fahrtenbuch (kein eigender PKW, da Miete) ausreichend ist.
Danke & Viele Grüße,
CH |