Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe von der Sozialversicherung der gewerbl. Wirtschaft ein Schreiben erhalten. Aufgrund der Nachbemessung für 2009 ergibt sich eine große Nachzahlung, welche ich im Jahr 2011 tilgen muss. Ich sehe das nun so, dass sich dadurch mein steuerpflichtigen Einkommen für das Jahr 2011 entsprechend verringert.
Ich will demnach beim Finanzamt um eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für 2011 ansuchen. Ist meine Schlussfolgerung richtig? Muss ich eine Frist einhalten, damit eine Herabsetzung bereits im 1. Quartal 2011 wirksam wird?
Beste Grüße
Andreas Schnetzer
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