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Verfasst von: Andreas Schnetzer am 29.10.2010 09:19
 


THEMA:  Nachbemessung Sozialversicherungsbeiträge

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe von der Sozialversicherung der gewerbl. Wirtschaft ein Schreiben erhalten. Aufgrund der Nachbemessung für 2009 ergibt sich eine große Nachzahlung, welche ich im Jahr 2011 tilgen muss. Ich sehe das nun so, dass sich dadurch mein steuerpflichtigen Einkommen für das Jahr 2011 entsprechend verringert.

Ich will demnach beim Finanzamt um eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für 2011 ansuchen. Ist meine Schlussfolgerung richtig? Muss ich eine Frist einhalten, damit eine Herabsetzung bereits im 1. Quartal 2011 wirksam wird?

Beste Grüße

Andreas Schnetzer

 

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 29.10.2010 15:37
 


THEMA:  Nachbemessung Sozialversicherungsbeiträge

Ja, Sie haben Recht.

Je früher Sie den Antrag auf Herabsetzung stellen desto besser.

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