Verfasst von:
Benjamin R. am
20.06.2010 20:55
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THEMA: Nachhilfeunterricht als Freiberufler |
Hallo,
ich bin Student und möchte in den Sommerferien mit Nachhilfe mein Geld verdienen. Ich möchte diese Tätigkeit gerne "offiziell" machen und ch habe mich schon ein wenig darüber informiert. Stimmen folgende Aussagen:
1. Die Tätigkeit als Nachhilfelehrer ist ein Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit. 2. Dadurch erfolgt die Ermittlung des Gewinns durch Überschussrechnung (§4-(3)-Gewinnermittler) 3. Durch die erwarteten Umsätze ist keine Umsatzsteuer zu berücksichtigen, aber auch kein Vorsteuerabzug möglich.
Auf eine Frage konnte ich keine Antwort finden: Brauche ich einen Befähigungsnachweis oder ähnliches für die Tätigkeit?
Interessant wäre auch, welche Amtswege zu beschreiten wären.
Vielen Dank schon mal für alle Antworten.
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
21.06.2010 12:00
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THEMA: Nachhilfeunterricht als Freiberufler |
1 - 3) Ja (Umsatz muss unter 30.000,- sein, damit 3.) stimmt.
es ist kein Gewerbeschein u. kein Befähigungsnachweis nötig.
Finanzamt u. Sozialversicherungsanstalt d. gewerblichen Wirtschaft. |
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