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Verfasst von: Andreas am 17.05.2010 16:46
 


THEMA:  Versicherung/Einkommensgrenzen bei Honorarnoten
Ich habe eine Frage:


Ich bin österreichischer Student und arbeite seit Jänner (noch bis Juni) geringfügig auf der Uni. (123 Euro/Monat.)
Seit April arbeite ich nun bei einer Firma, in der ich 20 Stunden bin, jedoch mache ich das über Honorarnoten, ich bin also nicht angestellt und bin auch kein freier Dienstnehmer. Außerdem bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert und bekomme noch die Kinderbeihilfe.


Pro Monat beträgt meine Honorarnote 720 Euro. (Im ersten Monat nur 540, weil ich nur drei Wochen da war)


Folgende Fragen stellen sich mir jetzt:
Um die Kinderbeihilfe nicht zu verlieren, darf ich nicht mehr als 9000Euro/Jahr verdienen, das geht sich (für dieses Jahr) nicht aus. 
Wie sieht das jedoch mit der Versicherung und der Steuer aus? Im Internet kursieren diverse Grenzen, von 4000-7000 Euro, ich bekomme aber nicht heraus, was in meinem Fall anzuwenden ist. Muss ich Steuern zahlen? Wenn ja wieviel? Muss ich mich versichern? Wenn ja, wo? 
Bei meinem zuständigen Finanzamt bekomme ich keine Infos darüber, "dafür sind wir nicht zuständig" heißt es da.


Ich hoffe, ich bekomme hier eine Antwort!


Danke schon mal und liebe Grüße!
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 19.05.2010 09:47
 


THEMA:  Versicherung/Einkommensgrenzen bei Honorarnoten
Lieber Andreas,

Wenn Sie über EUR 4292,-- Gewinn machen (=Grenze 2009, 2010 knapp höher), dann sind Sie in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) vollversicherungspflichtig. Für Ihre Tätigkeit haben mit höchster Wahrscheinlichkeit einen Gewerbeschein zu lösen - dadruch wird auch die Meldung an das Finanzamt und die SVA über die Aufnahme der Tätigkeit kommen.

Nichts desto weniger sind Sie verpflichtet innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit eine Meldung darüber an die SVA sowie an das Finanzamt zu machen! Eine Mitversicherung bei den Eltern scheidet somit bei einem Honorar in der besagten Höhe aus und Sie sind jedenfalls über die SVA selbst zu versichern.

Steuer fällt an, wenn die Summe aller Einkünfte (=Gewinne) den Betrag von 11.000,-- überschreitet. Durch den Gewinnfreibetrag erhöht sich diese Grenze 2010 um 13 %. Sie müssen aber jedenfalls eine Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen und eine Einkommensteuererklärung abgeben, da Sie das Finanzamt über das Ergebnis informieren müssen und die SVA die Information zur Berechnung der Beiträge benötigt.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Verfasst von: Kristina Juen am 25.03.2011 16:57
 


THEMA:  Versicherung/Einkommensgrenzen bei Honorarnoten

Guten Tag,

ich habe den Eintrag gelesen und hätte dazu noch eine kurze Frage: handelt es sich bei der Grenze von ~4.300 Euro um die Höhe von Einkünften durch Honorarnoten oder wird hier auch miteingerechnet was man durch eine Anstellung verdient?

Mit freundlichen Grüßen,

Kristina Juen

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