Verfasst von:
sabine am
14.05.2010 14:16
|
|
THEMA: anmeldung von angestellten |
ich bin selbstständig mit einer boutique. nun möchte ich eine schneiderin einstellen. dafür bietet sich eine dame an, die ich gut kenne und die sehr gewissenhaft ist. sie ist allerdings keine gelernte schneiderin.
1. darf ich als "nicht-schneiderei" also eine schneiderin (für änderungen also serviceleistung) einstellen? 2. darf ich eine "nicht-gelernte" schneiderin als "schneiderin" einstellen?
geht doch bei kellnern auch..... ....oder ist sie dann auf jeden fall ein hilfsarbeiter?
danke sabine |
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
17.05.2010 12:06
|
|
THEMA: anmeldung von angestellten |
Liebe Sabine,
Nun, Sie können eine Scheiderin als selbständige Schneiderin beschäftigen - so zu sagen ihr Aufträge geben. Wenn Sie selbst die Änderungsschneiderei anbieten, nicht als Hauptgeschäft sondern als Nebenleistung der Boutique würde ich Ihnen raten sich jedenfalls bei der Wirtschaftskammer - bei IHRER Fachgruppe (!) - zu erkundigen und wenn die grünes Licht geben, eine kurze schriftliche Aktennotiz mit Datum und Namen des Ansprechpartners anfertigen und aufbewahren.
Wenn die Mitarbeiterin nicht Schneiderin gelernt hat, dann kann sie wohl auch nicht Selbständig sein, daher wäre es mit dem Vorschlag 1, den ich gemacht habe, etwas schwierig. Anstellen können Sie die Dame jedenfalls, denn Sie als Unternehmerin haften für die korrekte Leistungserbringung. Fraglich ist nur - wie oben beschrieben - ob Sie diese Dienstleistung anbieten dürfen.
ich würde davon ausgehen, dass sie es dürfen, da es keine Hauptleistung für sich ist sondern nur ein Änderungsservice im Zuge des Warenverkaufs.
Lieben Gruß Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
|
|
|
Verfasst von:
Monika am
17.05.2010 14:15
|
|
|
|