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Verfasst von: Claudia Plenk am 05.05.2010 10:10
 


THEMA:  Gewerbe und geringfügige Beschäftigung
Ich möchte gerne ein Gewerbe anmelden. Ich bin Studentin und stelle nebenbei (es ist eigentlich mein Hobby) Filztaschen her und möchte diese in Zukunft nebenbei vertreiben. Ich rechne mit Einnahmen bis zu 200-300 Euro monatlich.
Jetzt meine Frage: Ich arbeite neben meinem Studium noch geringfügig im Verkauf (verdiene 277 Euro/monatlich). Zählen die Einnahmen vom Gewerbe auch als mein Einkommen? Dh. ich müsste die 277 + 300 Euro zusammenrechnen und versteuern (da ich ja über die Geringfügigkeitsgrenze komme)?


Verfasst von: dermuch am 05.05.2010 10:36
 


THEMA:  Gewerbe und geringfügige Beschäftigung



ja müßten sie - ist bei den summen allerdings reine theorie - denn sie werden mit dem einkommen unter den 11.000 euro sein - die noch steuerfrei sind. trotzdem werden sie eine est-erklärung abgeben müssen, weil sie a) zwei einkommensarten lukrieren und b) eine davon selbständig ist.

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 06.05.2010 16:46
 


THEMA:  Gewerbe und geringfügige Beschäftigung
Liebe Frau Plenk,

Fraglich ist, was Sie mit zusammenrechnen meinen. Im Bereich der Sozialversicherung haben Sie eine Versicherung im Bereich der SVA (gewerbliche Sozialversicherungsanstalt) zumindest für die Geringfügigkeit der Selbständigkeit ab zu schließen.

Bei dem anderen geringfügigen Einkommen ist fraglich, ob dies aus freiem oder fixem Dienstverhältnis stammt oder auch aus Honorarnoten? Wenn Dienstverhältnis (was ich fast annehme), dann fällt das unter ASVG und Sie haben daher unbeschadet 2 Geringfügigenbezüge - sozialversicherungsrechtlich. Damit haben Sie aber auch kein Pensionsmonat! und keine Krankenversicherung - daher wäre zu überlegen dennoch zumindest eine ASVG-freiwillige Geringfügigenversicherung zu EUR ca. 50,-- monatlich ab zu schließen.

In der Steuer haben sie auch in der Einkommensteuererklärung verschiedene Positionen aus zu füllen - einerseits von der Selbständgkeit, andererseits als Nichtselbstädnigkeit. Die Steuer fällt letztenlich vom Gesamtbetrag (Gewinn plus Nichtselbständigkeit) an, wobei die ersten (in Summe) EUR 11.000,-- steuerfrei sind.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at 

Verfasst von: Daniela Kemmer am 03.05.2011 21:10
 


THEMA:  Gewerbe und geringfügige Beschäftigung

Guten Abend.

Ich habe zu diesem Thema auch mal eine Frage.

Und zwar ich bin Hausfrau und Mutterwohne in Vorarlberg habe kein eigenes Einkommen nur das Kinderbetreungsgeld der GKK.

Das beläuft sich im Monat auf ca. 420 Euro und läuft nur noch 26 Monate.

Da ich gerne Digitals Scrapbooking mache und Webdesigne würde ich gerne ein paar Sachen verkaufen um

mir ein kleines Taschengeld zu verdienen.

Ich schätze mal das sich der Betrag dann auf 100 - 200 Euro beläuft kann mal auch weniger oder leicht mehr sein.

Brauch ich denn für sowas dann einen Gewerbeschein?

Verfasst von: Stefan am 28.06.2011 09:12
 


THEMA:  Gewerbe und geringfügige Beschäftigung

Guten Tag

ich hab einen Gewerbeschein als Kleintransporteur und habe nebenbei noch eine geringfüge Beschäftigung. Da mein Einkommen aus dem Gewerbe nicht über 4480€ liegt kann ich mich bei der SVA befreien lassen und zahlen nur den Beitrag für die Unfallversicherung. Somit habe ich mich über meine geringfüge Beschäftigung bei der BVA Kranken und Pensionsversichert (Selbstversicherung). Kann ich die Versichungsbeiträge der BVA in meine EIn/Ausgabenrechnung mithinein nehmen um leichter unter die 4480 bleiben zu können.

 

Vielen Danke für ihre Hilfe

Stefan

Verfasst von: Simon Hawela am 14.04.2012 01:42
 


THEMA:  RE: Gewerbe und geringfügige Beschäftigung
Hallo,


ich hab auch eine Frage zu diesem Thema. Aktuell bin ich Student und möchte mich bald als Freiberufler selbstständig machen (Designer). Das große Problem ist die Krankenkasse mit ihren immensen Kosten. Anfänglich müsste ich knapp 325 Euro jeden Monat bezahlen, da die Bemessungsgrenze ja bei 1950 Euro liegt. Das kann ich mir nicht leisten. Der Plan ist nun in die Künstlersozialkasse zu kommen. Diese möchte allerdings zuerst Rechnungen usw sehen damit sie mir glaubt das ich auch tatsächlich ein Geschäft betreibe. Nun würde ich eben diesen Weg gehen wollen mit geringfügiger Beschäftigung, also maximal 4800 Euro im Jahr. So könnt ich Rechnungen sammeln und kleinere Aufträge abwickeln. Meine Frage ist nun, kann ich überhaupt als Selbstständiger mit geringfügiger Beschäftigung arbeiten. Geht sowas überhaupt ? Ich habe ja keinen Hauptberuf um nebenbei was zu machen ^^ Sondern das nebenbei wäre ja dann das hauptsächliche was ich mache, wenn auch nur geringfügig. Würde ich mein Ziel überhaupt erreichen weniger Krankenkassenbeitrag zu zahlen. Oder bin ich hier total auf dem falschen Weg ? 


Würde mich über Antworten freuen.


Viele Grüße 
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