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Verfasst von: Petra am 02.05.2010 10:17
 


THEMA:  Überstundenpauschale

Guten Tag!

Ich habe einen neuen Arbeitsvertrag bekommen - inkl. Überstundenpauschale von 15 Stunden im Monat. Nun meine Frage-kann es für mich zu steuerlichen Problemen kommen, sollte ich diese Überstunden nicht im angedachten Ausmaß leisten? Nach meinem Wissen sind ja die ersten 10 Überstunden/Monat begünstigt besteuert - hat dies dann eine Auswirkung für mich, wenn ich einige Monate z.B. nur 5 Überstunden leiste? Oder wenn ich im Jahresschnitt weniger als 15 STuden pro Monat leiste? (lt. Vertrag kann mir mein Arbeitgeber das ÜST-Pauschale zwar kürzen, mir geht es jedoch lediglich um steuerliche Auswirkungen).
Vielen Dank schon Vorab für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Petra

Verfasst von: joda am 02.05.2010 18:33
 


THEMA:  RE: Überstundenpauschale
Hallo Petra,

der Arbeitsvertrag klingt interessant, zumal dass nicht unbedingt die Regel ist. Bedeutet der Vertrag dass Sie 15 Übersunden machen und dafür eine Pauschale bekommen? Was ist wenn Sie 20 machen?

Da schauen Sie durch die Finger!

Grundsätzlich gilt:
Überstunden die freiwillig geleistet werden, kann der Arbeitgeber 1:1 abrechnen (oder gar nicht)
Überstunden die er in Auftrag gegeben hat, müssen mit Fakor 1,5 berechnet werden.
Übersunden an Feiertagen werden mit Faktor 2,0 berechnet.

Das Arbeitsrecht sieht eine klare Regelung der Arbeitszeiten und der Entlohnung vor. Pauschalen, bei den man am Ende draufzahlt sind unsinnig und sowas würde ich auf keinen Fall unterschreiben. Die Frage ist nun, wie hoch die Pauschale ist.

Selbstverständlich können sich Überstunden auch auf die Lohnsteuer und Versicherung auswirken. Kommt ganz darauf an was Sie verdienen. Für die Gastronomie gibt es auch Regeln, sollten Sie in der Branche beschäftigt sein.

Lesen Sie hier nach:
http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=02.05.2010&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=%c3%9cberstunden&WxeFunctionToken=6b40a374-1961-4cea-ab7e-3cedce8c510a

Achten Sie auf die Stunden die Sie normal arbeiten und vergleichen Sie diese mit einem Kollektivvertrag um einen Richtwert zu haben. Es kann und darf nicht sein dass Sie z.B.: 30 Überstunden machen und nur 15 bezahlt bekommen. Das ist schon fast Sittenwiedrig oder besser ein rechtlicher Verstoß!

Wie gesagt wird im Arbeitsrecht alles genau geregelt, egal ob Kollektiv oder Arbeitsvertrag. Ihrem Arbeitgeber sollte bewusst sein, dass im Falle einer Zuwiderhandlung er alle kosten nachträglich bezahlen muss.

So einfach hätte ich das nicht unterschrieben. So und nun nochmal zu den Steuern:
Es kann Auswirkungen haben, muss aber nicht, da Sie weder Daten, noch Branche angeben. Ich würde Ihnen raten mit einem Anwalt oder zumind. Steuerberater heranzuziehen. Ich denke der Vertrag ist nicht korrekt!

Vielleicht bekommen Sie ja auch noch einen Pauschallohn für 1000 Stunden Arbeit. Unsinnig! Jeder Arbeitsvertrag sollte wesentliche daten wie Dienstzeit, Urlaub, Überstunden enthalten und darf auf keinen Fall zu Lasten des Arbeitnehmers gehen. Endet das Verhältnis, kann man dies alles nachfordern. Die AK ist da sehr behilflich. Weiter steht Ihnen eine Jährliche Anpassung an das Gehalt durch die Inflation zu. Wird die nicht bezahlt, kann man auch die nachträglich nachfordern. Da stimmt jedes gericht zu.

Weniger als Kollektiv sollten Sie nicht verdienen. Achten Sie auf Ihr Recht.

Sie sollten darauf auch nicht verzichten und gehört in den Arbeitsvertrag. Jeder Arbeitsvertrag der wesentliche Bestandteile nicht enthällt ist ein gefundenes Fressen für die WK und AK und ist vollkommen anfechtbar, wobei ich gleich sagen kann, das man im Internet liest dass fast alle Arbeitgeber den Kürzeren ziehen.

Am besten: Fixes Gehalt und nach Gesetz bezahlte Überstunden und niemals Pauschalen. Pauschalen können immer ausgenützt werden und wenn die Pauschale hoch ist, kann es auch steuerlich für Sie von Nachteil sein.

Mit freundlichen Grüßen
Joda B.
Verfasst von: NF am 30.08.2010 16:31
 


THEMA:  Überstundenpauschale
schönen nachmittag, ich habe dazu auch eine frage. auch ich habe eine überstundenpauschale im ausmaß von 20 stunden/monat in meinem dienstvertrag (ich glaube es steht "sind überstunden im ausmaß von 20 stunden abgedeckt"). ich bin jetzt erst kurz beim unternehmen, kann mir aber aus heutiger sicht nicht vorstellen, wie und wann ich diese überstunden leisten soll. ich denke nicht, dass ich im schnitt auf die 20 stunden pro woche komme. meine kollegInnen sind "länger gedient" und haben noch keine pauschale. ich denke auch, dass man mir die hohe pauschale gegeben hat, um auf das von mir geforderte gehalt zu kommen. was könnte sein, wenn ich die überstunden nicht im vollen ausmaß aufweisen kann? ich möchte nicht "zeit absitzen"! bzw. ist es üblich oder bekannt, dass mit ü-pauschalen gehälter "aufgepeppelt" werden. wie streng wird das erfahrungsgemäß von arbeitgebern in diesem fall gesehen? ich wäre für ihren rat sehr dankbar! liebe grüße, nf
Verfasst von: Marcel am 08.05.2012 10:46
 


THEMA:  Überstundenpauschale

Hallo, bin zufällig auf die Seite hier gestossen.

Mir geht es genauso wie meinem Vorredner.

Das Thema ist zwar schon älter aber vlt. hat ja doch noch wer Rat dazu?

MfG

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