Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Ulrike Berger am 20.11.2009 21:22
 


THEMA:  Hotelrechnung USA an Auftraggeber weiterverrechnen

Guten Tag!

Ich bin selbständig (EAR) und war im Auftrag einer Firma einige Tage in den USA tätig. Folgender Sachverhalt beschäftigt mich:

Spesenabrechung: Hotelrechnung in USA wurde von mir beglichen und wird mir von Auftraggeber rückerstattet. In den USA wurden von mir folgende Steuern bezahlt:

Grundpreis Hotelzimmer: 60$ pro Nacht. 

STATE TAX:                   3,6$ pro Nacht

City/County TAX:            3,6$ pro Nacht

Sales/Misc TAX:             0,09$ pro Nacht 

Hinzu kam noch eine safe w/ltd warranty von 1,50$ pro Nacht – ergibt Gesamtpreis pro Nacht: 68,79USD.  

18 Nächte wurden in diesem Hotel konsumiert :  Gesamtsumme inkl. Steuern: 1238,22 USD

Ich habe den Forumbeitrag Selbständig, Arbeitsplatz im Ausland,...bereits gelesen und denke, dieser beinhaltet bereits meine Lösung: Umsatzsteuer, weil kein Durchlaufposten, weil auf meinen Namen und meine Rechnung konsumiert!??

Konkret: Gilt die Weiter-Verrechnung der Hotelrechnung plus der Umsatzsteuer gleichfalls mit den USA? USD 1238,22 Kreditkartenabrechnungsbetrag in EUR + 20% (österreichische) UST? Also Brutto + 20% oder Hotelrechnung netto + 20% Ust? Ist Vorsteuerabzug möglich/sinnvoll?

Bitte verraten Sie mir auch die genauen Rechtsgrunglagen zur Lösung des Falles!

Mit bestem Dank im Voraus grüßt

Ulrike Berger

 

Verfasst von: Gast am 23.11.2009 13:17
 


THEMA:  RE: Hotelrechnung USA an Auftraggeber weiterverrechnen
Liebe Frau Berger, Sicherheitshalber würde ich die Hotelrechnung als Nebenkosten zur Hauptleistung beurteilen und daher 20 % mehrwertsteuer auf den Bruttobetrag der Hotelrechnung draufschlagen. Regelung findet sich im Umsatzsteuergesetz, § 4 (3) durchlaufende Posten in Abgrenzung zu § 4 (2) was zum Entgelt gehört (Also Umsatzsteuerbasis bildet). Die Hotelkosten und Reisekosten sind hier immer ein Grenzfall, daher empfehle ich immer den Aufschlag der Umsatzsteuer oder besser, die direkte Kostenübernahme des Kunden, womit die Kosten dann auf seine Rechnung angefallen sind. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.77 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.