Einige Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung:
Mein Arbeitgeber zahlte mir im Jahr 2001 drei mal zwanzig Überstunden
aus; habe ich bei der Arbeitnehmerverlanlagung hier mit weiteren
Abzügen (Steuerschuld) zu rechnen, oder erfolgt die Besteuerung der
Überstunden zur Gänze im jeweiligen Monat?
Gibt es eine mengenmäßige Limitierung der Überstunden pro Monat / Jahr?
Welche wäre die "steuerschonendste" Auszahlungsweise der Überstunden im Monat bzw. Jahr?
Kann ich bei der Arbeitnehmerveranlagung Bauspardarlehensrück-zahlungen als Sonderausgaben geltend machen?
Wie verhält es sich mit den Kosten zur nachträglichen Herstellung der
Anschlüsse an eine Wasserversorgung und an das Kanalnetz (die
Anschlüsse erfolgten bereits im Jahr 1998, zahle aber noch Kredite
zurück)?
Danke für etwaige Antworten
Mit freundlichen Grüßen Franz |
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