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Verfasst von: Johann Lechner am 09.11.2004 18:08
 


THEMA:  Verlust
Als Kleinunternehmer kann ich ja auch Verluste machen,meines Wissens aber nur die ersten 3 Jahre da es sonst unter Liebhaberei fällt. Liege ich da richtig, oder sollte ich da noch auf andere Gegebenheiten Rücksicht nehmen.Da dieses Einkommen nicht meine Haupteinahmequelle ist (unselbstständiges Einkommen).
Verfasst von: Christine am 09.11.2004 18:08
 


THEMA:  Re: Verlust
Ein Verlust über die ersten drei Jahre hinaus führt nicht automatisch zur "Liebhaberei-Annahme". Ausserdem hängt das Verlustvortragsverbot nicht damit zusammen, dass Sie Kleinunternehmer sind. Vielmehr gilt diese Regelung für Einnahmen/Ausgaben-Rechner. Durch einen rechtzeitigen Übergang zu einer doppelten Buchhaltung werden auch Verluste weiterer Jahre unbegrenzt vortragsfähig. Ein solcher Übergang zur Bilanzierung muss spätestens bei Betriebsaufgabe sowieso gemacht werden. Auf Sicht gesehen sollten Sie aber auch irgendwann Gewinne erzielen, schon im eigenen Interesse.
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