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Verfasst von: sophiaspeaks am 20.05.2009 19:09
 


THEMA:  Steuern für Musiker
Hallo. Ich bin zurzeit noch Zivildiener und nebenbei Musiker. Ich werde voraussichtlich im Herbst ein Studium beginnen und nebenbei geringfügig arbeiten. Meine Fragen sind: Was brauche ich, um als Musiker Rechnungen ausstellen zu dürfen? Brauche ich da eine Steuernummer um als Kleinstunternehmer tätig sein zu können? Welche "Bücher" muss ich führen? Reicht da eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aus? Nachdem ich sicher unter 30.000 bzw 33.000 € Umsatz bleibe, liegt keine Umsatzsteuerpflicht vor. Kann ich für Veranstalter eine Rechnung ausstellen (bspw. 1500 € für einen Abend) und meinen Kollegen dann eine Rechnung über ihr "Gehalt" ausstellen ohne der Verpflichtung einer Gesellschaftsgründung? Hierzu habe ich nämlich von zwei Steuerberatern unterschiedliche Auskünfte bekommen. Vielleicht können Sie mir hier weiterhelfen. Freundliche Grüße Alexander Ibounig
Verfasst von: sophiaspeaks am 20.05.2009 19:09
 


THEMA:  Re: Steuern für Musiker
zusatzfrage: wie verhält es sich mit Einnahmen aus Tantiemen durch AKM-Mitgliedschaft?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 20.05.2009 19:09
 


THEMA:  Re: Steuern für Musiker
Sie sollten die Aufnahme Ihrer Tätigkeit als freischaffender Musiker dem Finanzamt melden. Wenn Ihr Gewinn höher als € 11.000,-- jährlich sein wird,dann wird das Finanzamt Ihnen eine Steuernummer erteilen. Bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft müssen Sie sich als "neuer Selbständiger" melden,wenn Ihr Gewinn höher als € 4.200,-- jährlich sein wird. Sie können ohne wseiters Rechnungen ausstellen, dürfen aber keine Umsatzsteuer ausweisen. Eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung reicht. Wenn jemand für Sie oder mit Ihnen tätig ist,dann soll er einfach einé Rechnung an Sie ausstellen. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung Terminvereinbarung unter: 01 533 16 37
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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