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Verfasst von: Christian Sickenberg am 25.04.2009 15:51
 


THEMA:  Hauptberuflich Angestellter Nebenberuflich Selbständig
Hallo, Zum ersten Punkt: Habe mich im April Selbständig gemacht. Bin aber Haupberuflich Angestellter. Habe eine Frage zur Berechnung der Einkommensteuer. Trägt das Einkommen von der unselbständigen arbeit "auch" zur Berechnung der Einkommensteuer bei? Z.B. Ich habe einen Gewinn aus der selbständigen Arbeit von 10.000 Euro. Der Nettogehalt beträgt im z.b 20.000 Euro. Wird hier beides zusammen gerechnet? Bzw. wie erfolgt hier die Versteuerung? Hoffe es kann mir jem. weiter helfen. Zum 2ten Punkt. Muss für das Finanzamt zur Beantragung der Steuernummer ein Formular ausfüllen: Hier Steht ein Kästchen zum Abhackeln: Antrag gemäß § 20 Abs. 1 UStG 1994 --> was bedeutet das? Zusätzlich kenne ich mich bei folgenden Punkt nicht aus: Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 Umsatzsteuergesetzt deren Jahresnettoumsatz 30.000 Euro nicht übersteigt werden weiteres erstucht bekanntzugeben, ob ein Regelbesteuerungsantrag gemäß 6 Abs. 3 UStG 1994 beabsichtig ist? --> Was bedeutet das?? Worauf muss ich noch Achten bei einer unselbständigen und selbständigen Tätigkeit. Vielen Dank für Infos vorweg, Lg Christian S.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 25.04.2009 15:51
 


THEMA:  Re: Hauptberuflich Angestellter Nebenberuflich Selbständig
Beide Einkommenstarten werden zusammengerechnet. Wenn Sie mit Umsatzsteuer arbeiten wollen,dann müssen Sie einen Regelbesteuerungsantrag stellen. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung Terminvereinbarung unter: 01 533 16 37 DW 13
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