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Verfasst von: fridge am 23.02.2009 20:39
 


THEMA:  fiktives kilometergeld
Hallo zusammen, Habe als Angestellter ein PKW und zahle vollen Sachbezug. Nebenbei bin ich Kleinunternehmer. Kennt jemand den Begriff fiktives Kilometergeld (Mein Steuerberater nicht, aber anscheinend der Steuerberater meines Nachbarn). Soll wie folgt funktionieren. Ich fahre mit meinem Dienstauto zum Kunden. Schreibe mir den Zweck und die Zeit auf. Nun kommts: Es reicht, wenn ich die gefahrenen Kilometer aufschreibe. Sprich zb 321km Ohne Tachostand. Diese dann mit dem gültigen Amtlichen Kilometergeld multiplizieren. Und fertig sind die Ausgaben, die ich dann am Ende des jahres abschreiben kann. Da ich ja sowieso vollen SB zahle und ich das Auto lt meinem Dienstgeber uneingeschrenkt Privat fahren darf, wäre diese möglichkeit legal. Kennt sich damit wer aus. Bitte um Info. danke
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 23.02.2009 20:39
 


THEMA:  Re: fiktives kilometergeld
Das Finanzamt anerkennt nur in Ausnahmefällen das Kilometergeld ohne Fahrtenbuch.
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