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Verfasst von: St.B. am 17.02.2009 10:31
 


THEMA:  Berufsbegleitendes Studium
Berufsbegleitendes Studium Taggeld bei Werbungskosten anführen -------------------------------------- Sehr geehrte Damen und Herren, Die Vorlesungen (bzw. Reisetätigkeiten) fanden an den folgenden Tagen bzw. Orten statt: Ort A (Bezirk zu B und Wohnort abweichend): 05.09.2008 06.09.2008 12.09.2008 13.09.2008 19.09.2008 20.09.2008 26.09.2008 27.09.2008 24.10.2008 25.10.2008 21.11.2008 22.11.2008 Ort B (Bezirk zu A und Wohnort abweichend): 11.10.2008 15.10.2008 22.10.2008 05.11.2008 08.11.2008 Kann für jeden Tag ein anteiliges Taggeld bei den Werbungskosten angeführt werden? Sind höchstens 15 Tage pro Kalenderjahr anführbar? Bitte um Rückmeldung! mfg, St.B.
Verfasst von: St.B. am 17.02.2009 10:31
 


THEMA:  Re: Berufsbegleitendes Studium
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Verfasst von: RS am 17.02.2009 10:31
 


THEMA:  Re: Berufsbegleitendes Studium
Hallo St.B.! Taggelder sind steuerlich nicht absetzbar, wenn du: • länger als 5 Tage an ein und demselben Einsatzort durchgehend tätig wirst oder • regelmäßig wiederkehrend z. B. wöchentlich an einem Tag an einem Einsatzort tätig wirst und eine Anfangsphase von 5 Tagen überschreitest oder • wiederkehrend aber nicht regelmäßig an einem Einsatzort tätig wirst und eine Anfangsphase von 15 Tagen im Kalenderjahr überschreitest. Fahrkosten sind absetzbar wenn das Studium etwas mit deinem Beruf zu tun hat (als Fort-Weiterbildung gewertet werden kann). Hoffe, damit behiflich gewesen zu sein. mfg RS
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