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Verfasst von: Edin Taric am 08.03.2009 21:09
 


THEMA:  Berufsbegleitendes Studium
Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache neben meinem Beruf ein berufsbegleitendes Studium an einer FH. Im Durchschnitt fahre ich mit meinem Privatauto 4x/Woche von meiner Wohnung zur FH und zurück. Kann ich diese Fahrtkosten von der Steuer absetzen und wenn ja, wie hoch ist das Kilometergeld, welches ich zur Berechnung heranziehen darf? Wie kann ich dem Finanzamt bei Fragen nachweisen, dass ich diese bestimmte km-Anzahl zurückgelegt habe? Eine zweite Frage hätte ich betreffend Internet-Kosten. Sind diese steuerlich absetzbar und zu wieviel Prozent, wenn ich es auch privat nutze? Vielen Dank für eine Rückmeldung. mfg Edin Taric
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 08.03.2009 21:09
 


THEMA:  Re: Berufsbegleitendes Studium
Ja, können Sie. km-Geld beträgt 0,42 € als Nachweis dient ein Fahrtenbuch. Internetkosten können anteilig berücksichtigt werden - idR werden 60% akzeptiert.
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