Verfasst von:
Herbert Seiringer am
16.12.2008 20:30
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THEMA: Wechsel auf Regelbesteuerung |
Guten Tag!
Ich bin derzeit Einzelunternehmer und falle unter die Kleinunternehmerregelung.
Mit nächstem Kalenderjahr möchte ich gerne zur Regelbesteuerung optieren, habe aber derzeit noch einiges an Verkaufsartikeln im Lager, auf welche ich die Vorsteuer natürlich bereits bezahlt habe.
Kann ich diese Vorsteuer im Rahmen einer Vorsteurerberichtigung o. ä. nächstes Jahr geltend machen?
Die Preise der Verkaufsartikel bewegen sich durchgängig unter 220 Euro.
Vielen Dank!
MfG, Seiringer Herbert
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
16.12.2008 20:30
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THEMA: Re: Wechsel auf Regelbesteuerung |
Lieber Herr Seiringer,
das ist möglich, wie Sie bereits geschrieben haben, über eine Vorsteuerberichtigung.
Auch beim Anlagevermögen, allerdings zeitlich begrenzt und aufgeteilt, können Sie sich eventuell die Vorsteuer zurückholen.
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