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Verfasst von: Ernst am 28.09.2004 10:08
 


THEMA:  Umsatzsteuer CH/A
Ich bin für Unternehmen in Ö tätig (Dienstleistung)und bezüglich der Abführung der Umsatzsteuer aufgrund unterschiedlicher Auskünfte etwas irritiert. Nach §27 Abs. 4 übernimmt der Leistungsempfänger die Steuerschuld - die Frage die sich stellt ist, ob auf meinen Rechnungen die USt explizit angeführt werden muss, oder ob ich das zu unterlassen habe... Ernst ps. Ich bin im Besitz einer Steuernummer und ATU in Ö
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 28.09.2004 10:08
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuer CH/A
Im "Reverse Charge"-System darf der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer in der Rechnung keinesfalls gesondert ausweisen! Das hat nun nichts mit Schreibfaulheit zu tun. Da aber diese Fragestellungen im Forum regelmäßig auftauchen, hier ein wirklich ausführlicher Link zum Thema "Umsatzsteuer von ausländischen Unternehmern". http://www.bmf.gv.at/steuern/Umsatzsteuer/Auslandsumsatzsteuer/_start.htm Und hier insbesondere http://www.bmf.gv.at/steuern/Umsatzsteuer/Auslandsumsatzsteuer/umsatz.htm Mit freundlichen Grüßen AS ÖSV Steuerberater
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