Verfasst von:
stoni am
07.12.2008 18:34
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THEMA: arbeiten in Deutschland und Österreich |
Ich war über mehrere Jahre in Deutschland beschäftigt, dort steuerpflichtig und auch wohnhaft.
Ich habe aber meinen österreichischen Wohnsitz aber nie abgemeldet gehabt. Ich bin nun per 1.8.2007 nach Österreich zurück und habe da auch einen Tätigkeit aufgenommen, meine Tätigkeit in Deutschland wurde per 31.7.2007 geschlossen.
Ich habe nun vom Finanzamt die Nachricht einer Steuererstattung erhalten, wo mein deutsches Gehalt nicht berücksichtigt wurde.
Ich hatte von 1.1.2007-31.7.2007 ein Arbeitsverhältnis in Deutschland und vom 1.8.2007-31.12.2007 eines in Österreich.
Ich war gemeldet vom 1.1.2007 bis 31.08.2007 in Deutschland und vom 1.1.2007-31.12.2007. Beide Wohnsitze waren in den jeweiligen Ländern Hauptwohnsitze, das hat weder die Deutschen noch die Österreicher gestört!
Muß ich nun das Einkommen aus Deutschland in Österreich angeben (progressionsvorbehalt)?
mfg
stoni
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Verfasst von:
Franz Huber am
21.07.2009 09:39
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