Verfasst von:
Georg am
23.09.2004 07:51
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THEMA: Kauf einer Eigentumswohnung - Absetzposten? |
Ich habe folgende Fragen:
1. Ich habe letztes Jahr eine Eigentumswohnung gekauft und möchte im Rahmen meiner Arbeitnehmerveranlagung die möglichen Absetzposten angeben. Welche Kosten kann ich steuerlich absetzen? Kredit (Kapitalrückzahlungen? Zinsen?), Anschaffungskosten? Vertragserrichtung? Eintragung Pfandrecht? Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch? Grunderwerbssteuer? Übersiedlungskosten? etc.
2. Ich habe mir eine Zahnkrone machen lassen. Ist dies absetzbar?
Vielen Dank |
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Verfasst von:
Christine am
23.09.2004 07:51
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THEMA: Re: Kauf einer Eigentumswohnung - Absetzposten? |
Als Sonderausgaben sind u.A. sämtliche Kosten dann absetzbar, wenn es sich um "Beträge zur Errichtung von ...Eigentumswohnungen" handelt, d.h. um Schaffung von vorher nicht vorhandenem Wohnraum. Weiters muss die Wohnung mind. zu 2/3 der Gesamtnutzfläche eigenen Wohnzwecken dienen. Als SA berücksichtigt werden nur 25% der Aufwendungen, max. 25% des Höchstbetrages (2920 Euro, bzw. mehr, wenn Sie Alleinverdiener sind, ohne oder mit (?) Kindern). Persönliche Beratung suchen!!!
Zahnkronen können "aussergewöhnliche Belastungen" darstellen und können nur dann abgeschrieben werden, wenn die Kosten die Höhe des Selbstbehaltes übersteigen. Der Selbstbehalt hängt wiederum von der Höhe Ihres Jahreseinkommens ab (6% bis 12% minus 1% f.Alleinverdiener, minus 1% je Kind).
Da muss man Ihre persönlichen Verhältnisse genauer kennen, um eine Beurteilung abzugeben. StB kontaktieren !
VG - Christine |
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