Verfasst von:
Ulrike am
01.09.2004 12:44
|
|
THEMA: Ausstellen von Rechnungen |
Ich arbeite in einer Apotheke und mir wurde gesagt, wenn ein Kunde Waren im Wert von über Euro 150,00 kauft muss ich eine Rechnung ausstellen, egal ob er eine verlangt oder nicht. Ist das wirklich so oder genügt es, wenn ich den Zahlungsbetrag in die Registrierkasse eingebe?
Ist das erst seit kurzer Zeit so, denn früher musste ich keine Rechnung ausstellen. |
|
|
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
01.09.2004 12:44
|
|
THEMA: Re: Ausstellen von Rechnungen |
Ab 1.1.04 sind Sie verpflichtet Rechnungen auszustellen, wenn Sie an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen Umsätze ausführen über €150,--.Bisher mußten derartige Rechnungen nur auf Verlangen ausgestellt werden. |
|
|
|