Verfasst von:
Norbert Geroldinger am
07.08.2008 18:08
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THEMA: Pendlerpauschale 2006 |
Hallo,
ich habe ein Problem bei der Veranlagung meiner Steuererklärung des Jahres 2006.
Sachverhalt:
Beginn des Arbeitsverhältnisses (befristet auf 3 Monate) am 6. Juni und Ende am 5. September. An Pendlerpauschale wurde für Juni der anteilige Wert berücksichtigt, für die Monate Juli, August und September aber der volle Betrag. Für September wurde - meiner Meinung nach - der volle Betrag gerechnet, da bei einem Austritt während des Monats und Berücksichtigung einer Urlaubsentschädigung ja von 30 Lohnsteuer-Tagen auszugehen ist.
Nach Meinung des örtlichen Finanzamtes und der Software des Bundesrechenzentrums ist dies allerdings nicht korrekt. Diveres Lohnverrechnungsprogramme wir RZL, Igel, etc. kommen allerdings zum selben Ergebnis.
Problem: Es erfolgt derzeit keine Veranlagung und es wird auch kein Bescheid ausgestellt, gegen den der Berfungsweg beschritten werden kann. Das von diesem Unternehmen verwendte Standard-Lohnprogramm wird immer wieder den Lohnzettel in der bisherigen Form ausgeben.
Wie könnte ich nun weiter vorgehen ?
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
07.08.2008 18:08
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THEMA: Re: Pendlerpauschale 2006 |
Mir ist die Problemstellung nicht ganz klar - Sie müßten eine Pendlerpauschale (also die diesbezügliche Lohnsteuer) nachzahlen aber niemand schreibt Sie Ihnen vor? Ist doch wunderbar.
Dann sehe ich hier keinen Handlungsbedarf Ihrerseits, da ja die Abrechnung zu Ihren Gunsten stattgefunden hat.
Oder habe ich etwas mißverstanden?
Lieben Gruß
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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