Verfasst von:
Carola Pietsch am
02.06.2008 21:26
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THEMA: Honorarnoten - Zuverdienst |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin in einem Angestelltenverhältnis auf Vollzeitbasis.
Für eine Beratungsleistung werde ich eine Honorarnote ausstellen. Ist es richtig, dass diese maximal 730 Euro betragen darf, damit sie meine Steuer nicht beeinflusst?
Wie wäre bei einem Betrag über 730 Euro vorzugehen?
Bis zu welchen Beträgen kann man Honorarnoten ausstellen ohne eine Firma gründen zu müssen?
Vielen Dank
Carola Pietsch
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Verfasst von:
jeannie am
02.06.2008 21:26
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THEMA: Re: Honorarnoten - Zuverdienst |
Nicht die Höhe der Honorarnote, sondern der Gewinn (also nach Abzug der Ausgaben) ist ausschlaggebend.
Möglicherweise fallen bei einer Beratung kaum greifbare Kosten an (div. Bürokosten), hier dürfen Sie pauschal 6 % Betriebskosten ansetzen.
Entscheidend ist der Zahlungstermin/das Jahr: z. B. Ihr Kunde zahlt in 2 Raten (jetzt und im Jänner).
Von 730 bis 1440 gibt es eine Einschleifregelung bis hin zur Vollbesteuerung.
"Firmengründung" ist etwas hochgegriffen.
Es liegt an der Art der Tätigkeit, ob ein Gewerbeschein gelöst werden muß. WKO und FA gehen meist davon aus, dass die Tätigkeit wiederholt (also mind. 2 x) und in Gewinnabsicht geschieht.
Ab 730,- Gewinn ist statt einer Arbeitnehmerveranlagung eine Einkommensteuererklärung abzugeben, also eine Steuernummer zu holen.
lg jeannie |
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