Verfasst von:
Susi N. am
11.04.2008 16:26
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THEMA: Pendlerpauschale zu Unrecht über mehrere Jahre? |
Hallo!
Ich arbeite nun schon seit 3 Jahren in einem Betrieb mit Gleitzeit, der knapp über 20 km von meinem Wohnort entfernt ist...dafür bekomme ich dzt. das große Pendlerpauschale (der AG meinte, dass mir das zustünde...)
Nun bin ich durch Zufall mal auf die genaue Regelung des Pendlerpauschales gestoßen und habe wohl bemerkt, dass mir das große PP zu unrecht gewährt wird... eigentlich würde mir lediglich das kleine zustehen, da ich mit Öffis keine 2 Stunden zum Arbeitsplatz brauchen würde... Und nun plagt mich das schlechte Gewissen...
Wenn ich nun melde, dass mir nur das kleine PP zusteht, wie ist die weitere Vorgehensweise? Wird auch der PP-Betrag der vergangenen 3 Jahren korrigiert (ich habe die AN-Veranlagung für die Jahre bis 2007 bereits gemacht)?
Bekomme ich dafür eine Strafe? Und muss ich die fälschlicherweise erhaltenen Beträge zurückzahlen? Was passiert, wenn die Behörde noch vor meiner Meldung ans FA drauf kommt, dass ich das falsche PP bekommen habe?
Ich bitte um Ratschläge!
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
11.04.2008 16:26
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THEMA: Re: Pendlerpauschale zu Unrecht über mehrere Jahre? |
Nun, wenn Sie wissen, dass Sie das zu Unrecht beziehen, dann müssen Sie das beim Arbeitgeber für ab 2008 gleich korrigieren lassen.
Was die Vorjahre betrifft .................
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;o)
Lieben Gruß
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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