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Verfasst von: einervondenen am 25.02.2008 08:48
 


THEMA:  Bildungskarenz und Zuverdienstgrenze
Ich überlege momentan, für 12 Monate in Bildungskarenz zu gehen und diese Zeit für zwei Semester eines Univ.-Studium zu nutzen. Dabei darf ich ja im Monat ~349 EUR dazuverdienen. Folgende Einnahmen/Ausgaben PRO MONAT hätte ich in der Karenz zu erwarten: *) + 255 EUR Einnahmen aus einer Vermietung *) fürs Studium hätte ich pro Monat rund 300 EUR Ausgaben (Fahrten, Skripten, Studiengebühr,...) *) zusätzlich könnte ich pro Monat rund 300 EUR aus einer kleinen selbständigen Tätigkeit lukrieren. Meine Frage ist nun: darf ich folgende Milchmädchenrechnung aufstellen: Monatseinnahmen: + 255 EUR (Vermietung) + 300 EUR (Selbständigkeit) - 300 EUR (Uni-Kosten) ========= = ~ 250 EUR und somit unter der Zuverdienstgrenze Oder ist es vielmehr so, dass die Studienkosten in der Bildungskarenz nicht steuerlich absetzbar sind? Herzlichen Dank für jede Antwort!
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 25.02.2008 08:48
 


THEMA:  Re: Bildungskarenz und Zuverdienstgrenze
... Nachdem es sich dabei NICHT um eine einkommsteuerliche oder sozialversicherungsrechliche Fragestellung handelt sondern nach den Regelungen des AMS zu bemessen ist, würde ich dringend empfehlen die Grenze und deren Berechnung mit dem AMS zu klären. Dazu wird auch auf sämtlichen Hinweisen des AMS aufgefordert. Bitte melden Sie sich daher mit den detaillierten Angaben bei Ihrem AMS-Betreuer, worauf die ihre Grenze abstellen - steuerpflichtiges Einkommen ? oder Einkommen vor Abzug zusätzlicher Werbungskosten? Lassen Sie sich die Information dann schriftlich geben und/oder notieren Sie sich die Informationen und den Namen/Datum/Uhrzeit mit wem Sie das so besprochen haben. Lieben Gruß Claudia Hochweis
Verfasst von: Schmidt Oliver am 06.10.2010 23:30
 


THEMA:  Bildungskarenz und Zuverdienstgrenze

Ich bin in Bildungskarenz und beziehe Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Mein karenzierender Dienstgeber würde mich für einzelne Tage im Monat fallweise vollbeschäftigen, wo ich an jenen Tagen über die tägliche Geringfügigkeitsgrenze von 28,13 Euro komme und monatlich auch über die 366,33 Euro, also läge kein geringfügiges Dienstverhältnis vor. Welche Auswirkungen hat dies auf die Höhe meines Karenzgeldes, abgesehen davon, dass ich an den Tagen mit Einkommen über 28,13 den Leistungsanspruch vom AMS verliere. An den restlichen Tagen bleibt der Anspruch erhalten, ganz egal wieviel ich im Monat verdiene, oder ? Wie wird das gehandhabt?

Vielen Dank für jede Antwort !

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