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Verfasst von: Michael am 21.04.2004 19:17
 


THEMA:  Vermögensweitergabe / Immobilien
Liebe Experten, mein Schwiegervater möchte - um uns zu unterstützen - eine Wohnung quasi als Erbvorauszahlung an meine Frau übergeben. Da die Wohnung quasi seine Zusatzpension war, möchte er als einzige geldwerte Gegenleistung monatlich eine Rente von EUR 100,-- beziehen - lebenslang. Meine Frage an die Experten: Wie wirkt sich sowas steuerlich aus?! Ist hier etwas Besonderes zu berücksichtigen (z. B. Anrechnung der mtl. Zahlungen auf die Vorauszahlung?). Danke vorab für die Unterstützung. Liebe Grüße & einen schönen Osterausklang Michael
Verfasst von: Michael Geisler am 21.04.2004 19:17
 


THEMA:  Re: Vermögensweitergabe / Immobilien
Guten Abend, soweit ich weiß, kann die mtl. Rente angerechnet werden. In Ihrem Fall würde ich hier jedoch auf alle Fälle einen Steuerberater konsultieren, da es sich hier um eine doch etwas aufwendigere Angelegenheit handelt. Bin kein Steuerberater, sondern aus der Finanzdienstleistungsbranche - vielleicht kann aber einer der hier schreibenden/lesenden Experten eine Meinung abgeben. Liebe Grüße M. Geisler
Verfasst von: Herbert am 21.04.2004 19:17
 


THEMA:  Re: Vermögensweitergabe / Immobilien
Hallo Michael, folgende Informationen sind wichtig um eine genaue Auskunft geben zu können: -) Einheitswert der Immobilie -) Verkehrswert der Immobilie -) Barwert der Rente oder eventuell Alter des Schwiegervaters Es liegt kein entgeltlicher Vorgang vor und somit ist auch keine Steuerpflichtig (ESt) gegeben, wenn der Barwert der Rente weniger als 50% des Verkehrswertes der Immobilie beträgt. Bei der Schenkungsteuer wird der Barwert der Rente vom 3fachen Einheitswert der Immobilie abgezogen. Der daraus resultierende Betrag wird als Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer herangezogen. Es fällt außerdem auch noch Grunderwerbsteuer an. mfG Herbert
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