Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Elisabeth am 13.01.2008 20:25
 


THEMA:  Kindergeldbezug - wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Sehr geehrtes Steuerforum-Team, ich beziehe noch bis Anfang 2009 Kinderbetreuungsgeld, bin aber nicht in Karenz im eigentlichen Sinne, da ich mein Dienstverhältnis aufgelöst habe. Ich habe die Möglichkeit, bei einem Schreibbüro mitzuhelfen und würde für diese Tätigkeiten (redigieren von Texten, Schreibarbeiten u.ä.) jeweils eine Honorarnote stellen. Mein Mann meint jedoch, dass ich, um regelmäßig Honorarnoten stellen zu können, ein Gewerbe anmelden müsste. Stimmt das? Soweit ich weiß, müsste ich, wenn ich selbst Gewerbetreibende bin, im Falle eines weiteren Kindes während des Mutterschutzes jemanden beschäftigen, um Wochengeld beziehen zu können? Danke im Voraus für die Antwort! Elisabeth
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 13.01.2008 20:25
 


THEMA:  Re: Kindergeldbezug - wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Korrekterweise müssten Sie ein Gewerbe anmelden. Aber auf alle Fälle müssen Sie sich beim Finanzamt melden und bei der Sozialvers.d.gew.Wirtschaft. Aber, wenn Sie so wie jetzt kein Dienstverhältnis haben,dann bekommen Sie beim 2. Kind auch kein Wochengeld.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.121 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.