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Verfasst von: susi12 am 12.09.2007 11:06
 


THEMA:  Basispauschalierung
Habe mich mal schlau gemacht Punkto: Pauschalierung. Angeblich kann man als freiberufliche Krankenschwester 70 Prozent der Einnahmen max. 650 Euro pro Monat als Betriebsausgaben angegeben werden. Und dies ohne jeglichen Nachweis von Belegen.( siehe Rz 1653) Stimmt das jetzt wirklich so, oder ist es etwas komplexer? Herzlichen Dank
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 12.09.2007 11:06
 


THEMA:  Re: Basispauschalierung
RZ 1653 bezieht sich auf Tagesmütter. Als Selbständige können Sie 12% d.Einnahmen als Betriebsausgaben geltend machen.
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