Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Capricorn am 11.09.2007 13:28
 


THEMA:  § 31 Steuererklärung
Liebe Zivilrechtler, ein österr. Ehepaar, Wohnsitz in Österreich, hat in Deutschland Vermögen (< ca. EUR 27.000,00) angelegt. Beide sind Inhaber. 3 Kinder vorhanden. Nun stirbt der Mann und die Frau wird nun vom dt. Finanzamt aufgefordert eine § 31 Steuererklärung abzugeben. Frage: Was kommt auf die Frau nun zu? Ist die Frau in Österreich od. Deutschland steuerpflichtig bzw. mit wieviel zu versteuern. Was passiert nach Ausfüllen der Erklärung?? Warum gibt die Bank überhaupt Auskunkft? Soll das VErmögen aus Deutschland abgezogen werden? Kann die Frau noch verfügen?? Dankeschön schon im Voraus!! lg Capricorn
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.114 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.