Liebe Zivilrechtler,
ein österr. Ehepaar, Wohnsitz in Österreich, hat in Deutschland Vermögen (< ca. EUR 27.000,00) angelegt. Beide sind Inhaber. 3 Kinder vorhanden. Nun stirbt der Mann und die Frau wird nun vom dt. Finanzamt aufgefordert eine § 31 Steuererklärung abzugeben. Frage: Was kommt auf die Frau nun zu?
Ist die Frau in Österreich od. Deutschland steuerpflichtig bzw. mit wieviel zu versteuern. Was passiert nach Ausfüllen der Erklärung?? Warum gibt die Bank überhaupt Auskunkft? Soll das VErmögen aus Deutschland abgezogen werden? Kann die Frau noch verfügen??
Dankeschön schon im Voraus!!
lg Capricorn
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