Hallo. Ich habe folgendes Problem:
Folgender SV:
Eine verwitwete Mutter von drei volljährigen Kindern stirbt und hinterlässt einen Geldbetrag. Nach Gegenrechnung der Aktiva mit den Passiva besteht ein Betrag X der an die Erben zu je 1/3 verteilt werden soll. Es existiert kein Testament.
Die drei Kinder werden von dem damit betrauten Notar zur Verlassenschaftsverhandlung geladen doch nur die beiden Söhne kommen. Gemäß § 120 AußStrG ist die Nicht-Anwesenheit trotz Ladung ein Übergehungsgrund. Nun haben aber die beiden Söhne vereinbart den 1/3 -Betrag der Schwester auf ein Sparbuch zu legen. Die drei Geschwister sind zerstritten und reden kein Wort mehr miteinander.
Nun haben die beiden Brüder eine Absichtserklärung unterzeichnet in der sie sich verpflichten der Schwester ihren anteil zu geben.
Nun meine Frage: Wie verhält es sich mit der Erbschaftssteuer? Die müsste doch schon beglichen sein? Und wie würde sich ein endbesteuertes Kapitalsparbuch auswirken?
Besten Dank im Voraus
Ciao
erbschaftssteuerliche endbesteuerung greift aus meiner sicht hier nicht, da nicht das sparbuch vererbt wurde (kein testament) und somit nur ein anteil ausbezahlt wird.
grüße