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Verfasst von: josef am 06.09.2007 12:30
 


THEMA:  50 % behinderung und firemenauto
hallo ich könnte ein firmenauto beanspruchen,da ich aber zu 50% behindert bin und einen behindertenparkausweis besitze stellt sich mir die frage ob ich den pauschbetrag den ich für mein privates auto bei der finanz absetze verliere?wie siehts mit der pendlerpauschale aus,da bei einem firmenauto der weg von der wohnung zu arbeitstätte als privatvahrt gilt danke josef
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 06.09.2007 12:30
 


THEMA:  Re: 50 % behinderung und firemenauto
Nachdem sie für ein Firmenfahrzeug auch eine Versteuerung haben gilt es als SACHBEZUG. D.h. es ist ein steuerpflichtiges Einkommen. Sie können daher auch das Penderlpauschale in Anspruch nehmen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis www.hochweis.at
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