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Verfasst von: hil am 06.09.2007 12:36
 


THEMA:  Postgraduales Studium
Guten Tag, hätte da folgende Frage: habe im Februar 2007 mit einem Postgrad-Studium begonnen, für das insgesamt eine Studiengebühr von € 12.500 zu zahlen war. Dankenswerter Weise hat mein Arbeitgeber die Hälfte übernommen, sodass für mich "nur noch" € 6.250 zu bezahlen waren. Was ich nun gern wissen würde: Unter welchen Voraussetzungen kann ich diese Studiengebühr als Werbungskosten geltend machen? Und müsste ich sie auf ein paar Jahre aufteilen oder könnte ich sie für den 2007er Ausgleich zur Gänze ansetzen? Wäre sehr dankbar für ein paar Infos... Liebe Grüße, Hil
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 06.09.2007 12:36
 


THEMA:  Re: Postgraduales Studium
Sie können die Studiengebühren und eventuelle Reisepesen,Kopierkosten, Bücher etc im Jahr der Bezahlung als Werbungskosten geltend machen.
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