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Verfasst von: andy am 03.09.2007 16:45
 


THEMA:  Anfangsverlust
Guten Tag! Ich habe voriges Jahr ein Gewerbe im Bereich Kleinunternehmen angemeldet und im vergangen Jahr einen Verlust von ca. 3000 Euro erzielt. Dieses Gewerbe übe ich nun als Nebenbeschäftigung aus. Ich bin hauptberuflich in einem Arbeitsverhältnis. Jetzt habe ich bei der Einkommenssteuererklärung den Verlust angegeben und im Rahmen des Lohnsteuerausgleiches einen Betrag von ca. 1500 Euro zurückerhalten. Nun meine Frage ist damit der Verlust abgedeckt oder kann der im Vorjahr erzielte Verlust heuer beim Gewinn abgezogen werden so als Vorjahresverlust. Für Ihre Antworten besten Dank im Voraus mfg Andy
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 03.09.2007 16:45
 


THEMA:  Re: Anfangsverlust
Nein, den Verlust haben Sie damit bereits aufgebraucht. AM OeSV
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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