hallo,
ich bekomme jährlich bei meiner Arbeitnehmerveranlagung eine Freibetragsbescheinigung für das nächste Jahr.
ich habe vor kurzen meinen Arbeitsplatz gewechselt und jetzt fehlt mir klarerweise der berücksichtigte freibetrag auf meinem netto-gehalt.
kann man diese freibetragsbescheinigung neu bekommen?
mfg
andreas f |
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