Verfasst von:
S. R. am
03.09.2007 13:19
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THEMA: Sozialversicherung - bis wann? |
Guten Tag!
Ich hätte eine Frage zum Thema Sozialversicherung:
Ich war zuletzt als freie Dienstnehmerin in der Erwachsenenbildung tätig. Auf meinem Arbeitsvertrag steht, der Vertrag wäre "... mit dem 02.11.2007" befristet.
Mein Kurs lief aber de facto am 23. August aus und ich habe keinen neuen bekommen.
Nun erhielt ich heute einen Bescheid über die Abmeldung von der Sozialversicherung, auf der steht:
"Ende Entgeltanspruch: 23.08.2007
Ende Beschaeftigung: 23.08.2007."
Bedeutet das nun, dass ich nur bis 23. August sozialversichert war und nicht bis Ende des Monats? Ich bin schwanger und war in der Zeit von 24. bis 30. August zweimal beim Arzt und einmal zu einer Untersuchung im Krankenhaus, deshalb ist die Frage für mich sehr dringlich.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
03.09.2007 13:19
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THEMA: Re: Sozialversicherung - bis wann? |
Bei einem echten Dienstverhältnis hat man noch bis 3 Wochen nach der Abmeldung einen Versicherungsschutz.Am besten bei der Gebietskrankenaksse anrufen, ob das für freie Dienstnehmer auch gilt.
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