hallo,
eine frage bezüglich eines leasing firmenwagens. ist es richtig das man dieses fahrzeug mindestens 3 jahre behalten muss um es abschreiben zu können?
in unserem fall ist es so das eine auflösung einer OEG ansteht und das auf diese firma laufende leasingfahrzeug von einem teilhaber privat übernommen wird.. der leasingvertrag läuft aber erst seit 2,5 jahren... sind somit die abgeschriebenen raten der letzten 2,5 jahre hinfällig und würden aus der buchhaltung rausfliegn?
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