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Verfasst von: Lea am 30.08.2007 10:42
 


THEMA:  Verkauf Wohnung
Hallo, hätte eine Frage zum Verkauf einer Eigentumswohnung. Wenn in der Wohnung der Eigentümer seinen Hauptwohnsitz für mind. 2 Jahre hat und danach die Wohnung zum Zwecke eines Hauskaufes verkauft, muß dann für den Wohnungserlös irgendeine Steuer bezahlt werden. Spekulationssteuer fällt ja keine mehr an, weil ja die 2 Jahre Hauptwohnsitz gegeben ist. Muß das irgendwie im Einkommenssteuerausgleich angegeben werden und wenn ja in welcher Höhe wird der Erlös oder Gewinn dann versteuert? Danke!!
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 30.08.2007 10:42
 


THEMA:  Re: Verkauf Wohnung
Gefordert ist nicht nur mindestens 2 Jahre sondern auch vom Zeitpunkt der Anschaffung weg. AM OeSV
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 30.08.2007 10:42
 


THEMA:  Re: Verkauf Wohnung
Genaueres in den Richtlinien, zB unter: http://www.steuerverein.at/einkommensteuer/22_sonstige_einkuenfte_01.html AM OeSV
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