Verfasst von:
Lea am
30.08.2007 10:42
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THEMA: Verkauf Wohnung |
Hallo,
hätte eine Frage zum Verkauf einer Eigentumswohnung. Wenn in der Wohnung der Eigentümer seinen Hauptwohnsitz für mind. 2 Jahre hat und danach die Wohnung zum Zwecke eines Hauskaufes verkauft, muß dann für den Wohnungserlös irgendeine Steuer bezahlt werden. Spekulationssteuer fällt ja keine mehr an, weil ja die 2 Jahre Hauptwohnsitz gegeben ist. Muß das irgendwie im Einkommenssteuerausgleich angegeben werden und wenn ja in welcher Höhe wird der Erlös oder Gewinn dann versteuert?
Danke!!
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Verfasst von:
OeSV Oesterr. Steuerverein am
30.08.2007 10:42
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Verfasst von:
OeSV Oesterr. Steuerverein am
30.08.2007 10:42
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THEMA: Re: Verkauf Wohnung |
Genaueres in den Richtlinien, zB unter:
http://www.steuerverein.at/einkommensteuer/22_sonstige_einkuenfte_01.html
AM OeSV
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