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Verfasst von: madmax am 30.08.2007 05:43
 


THEMA:  Doppelbesteuerungsabkommen D-A
Hallo ! Ich hab dei Möglichkeit in Deutschlad als Grenzgänger lt. DBA Artikel 15 Abs. 6 zu arbeiten. Lt. dem DBA kann ich dann ja die Einkommenssteuer in A bezahlen. Nur wie ermittle ich den Betrag für die EK? Der Brutto-Netto-Rechner des BM für Finanzen rechnet ja mit den steuerbegünstigten 13. und 14. Gehältern. Ich gehe davon aus, dass ich den gesamten Bruttogehalt in D zu einem einheitlichen Satz in A versteuern muss. Liege ich da richtig? Wie sieht es mit den SV-Beiträgen aus. Kann ich diese auch in A zahlen, oder sind diese in D abzuführen (mit den ganzen Versicherungen in D (Kranken-, Arbeitslosen-, Pensions-,....))
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