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Verfasst von: Günter am 06.09.2007 12:50
 


THEMA:  Bargeldbewegungen
Liebe Forumsteilnehmer! Gibt es jemanden, der mir hier helfen kann? Vielen Dank Günter Autor: Günter (---.adsl.highway.telekom.at) Datum: 28.08.07 15:22 Ich habe eine Frage zur Aufzeichnung bei Bargeldbewegungen, wenn der Umsatz des Unternehmens über 150.000 EUR liegt! Es heist ja, ich muss jeden Geschäftsfall einzeln erfassen. Bei Verkäufen ist mir das klar. Wie sieht es aus, wenn ein Mitarbeiter seine Kosten für dienstliche Fahrten abrechnen kommt. Muss ich dann jede einzelne Rechnung von ihm einzeln verbuchen. (z.B.: er bringt 3 Tankrechnungen, 2 Parkscheine, usw.) Das würde ja heissen: 5 Buchungen... Wie sieht es bei Kosten des Unternehmers aus, wenn er mehrere gleichartige Belege mit der Barkasse verrechnet? Gilt hier das selbe, wie beim Angestellten? Wer weiss hier Rat? Vielen Dank im voraus Günter
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 06.09.2007 12:50
 


THEMA:  Re: Bargeldbewegungen
Die Verordnung zu den Bargeldbewegungen betritt NUR den Verkauf. In der Buchhaltung gilt aber der Grundsatz, keine Buchung ohne Beleg und kein Beleg ohne Buchung. Wenn der Dienstnehmer Ihnen einen Reiseabrechnungsbeleg bringt, dann ist das ihr Beleg und die daran angeschlossenen Belege sind die Beilagen. Eine detailliertere Buchung wird Ihnen aber vermutlich allein schon wegen unterschiedlichen Steuersätzen und Kontierungen nicht erspart bleiben. Vom Umfang ist es daher nahezu so, als hätten Sie jeden einzelnen Beleg zu verbuchen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis www.hochweis.at
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