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Verfasst von: Günter am 28.08.2007 13:22
 


THEMA:  Bargeldverordnung
Ich habe eine Frage zur Aufzeichnung bei Bargeldbewegungen, wenn der Umsatz des Unternehmens über 150.000 EUR liegt! Es heist ja, ich muss jeden Geschäftsfall einzeln erfassen. Bei Verkäufen ist mir das klar. Wie sieht es aus, wenn ein Mitarbeiter seine Kosten für dienstliche Fahrten abrechnen kommt. Muss ich dann jede einzelne Rechnung von ihm einzeln verbuchen. (z.B.: er bringt 3 Tankrechnungen, 2 Parkscheine, usw.) Das würde ja heissen: 5 Buchungen... Wie sieht es bei Kosten des Unternehmers aus, wenn er mehrere gleichartige Belege mit der Barkasse verrechnet? Gilt hier das selbe, wie beim Angestellten? Wer weiss hier Rat? Vielen Dank im voraus Günter
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