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Verfasst von: Gerg Haselsteiner am 27.08.2007 14:13
 


THEMA:  Fahrtkosten Kleinunternehmer
Hallo, ich bin Kleinunternehmer und habe für Regelbesteuerung optiert. Ich habe momentan ein Einkommen als Kleinunternehmer unter 10000 Euro im Jahr (hauptberuflich Student) und habe für meine Gewerbetätigkeit als Händler viele Fahrten (Messen, Kunden, etc.) zu erledigen. Kann ich irgendwie Fahrtkosten sparen bzw. diese steuerlich geltend machen? Ist die einzige Möglichkeit die Spritrechnung als Ausgaben in die Buchhaltung zu nehmen und dann die Vorsteuer abzuziehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit den besten Grüßen Gerd
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 27.08.2007 14:13
 


THEMA:  Re: Fahrtkosten Kleinunternehmer
Sie können von allen inländischen Reisekosten Vorsteuer geltend machen. Vom Treibstoff nur dann, wenn Sie ein vorsteuerabzugsberechtigtes KFZ verwenden.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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