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Verfasst von: Unbekannt am 20.08.2007 12:21
 


THEMA:  KM Geld - Abrechnung
Sg. Damen und Herren! Ich selbst besitze kein Fahrzeug, müsste jedoch hin und wieder betriebliche Fahrten für die Firma bei der ich tätig (angestellt) bin leisten. (Firmenfahrzeug nicht vorhanden) 1.)Wenn ich mir nun das Fahrzeug sagen wir, meines Bruders leihe - kann ich trotzdem Kilometergeld verrechnen, da ich die angefallenen Kosten ja meinem Bruder ebenfalls ersetzen muss - korrekt? 2.) Genügt es, die gefahrenen Kilometer sagen wir in einer handschriftlichen Übersicht aufzuzeichnen und dies der Firma vorzulegen (wären mit Sicherheit nicht mehr als 3 Positionen pro Monat) private Fahrten gibt es dann ja praktisch nicht da es nicht mein Fahrzeug ist. 3.) Ist diese Übersicht dann ebenfalls für die Firma ausreichend (falls zB. eine Firmen/Steuerprüfung [was auch immer geprüft werden kann] durchgeführt wird) Vielen Dank vorab für die Beantwortung PS: Ein richtiges Fahrtenbuch würde ja irgendwie seltsam wirken wenn pro Monat 2,3 Fahrten angeführt sind - dies könnte ja wie oben beschrieben auch in einer zB. Excel/Word Übersicht erledigt werden
Verfasst von: Unbekannt am 20.08.2007 12:21
 


THEMA:  Re: KM Geld - Abrechnung
Bzw. welche Folgen kann es haben, wenn man kein Fahrtenbuch vorweisen kann (verloren / verlegt wie auch immer)? Was passiert, wenn der/die Prüfer die aufgezeichneten Fahrten anzweifelt? Ich habe ja sonst keine anderen Aufzeichnungen! PS: Es handelt sich ca. um 1100km im Zeitraum von 5 Monaten also ca. 220km / Monat ergo ~83€
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 20.08.2007 12:21
 


THEMA:  Re: KM Geld - Abrechnung
1.)Ja 2.)Für die Firma wird es genügen,aber ein Finanzprüfer könnte das Kilometergeld als Betriebsauasgabe aberkennen.
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