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Verfasst von: dr_med am 16.08.2007 19:06
 


THEMA:  selbständig + geringfügig angestellt
bin geringfügig angestellt und hab mich jetzt selbständig gemacht. werde ziemlich sicher über 30k umsatz machen. habe auf jeden fall beim finanzamt auf regelbesteuerung angesucht... was gibt es diesbezüglich bei der geringfügigkeit zu berücksichtigen? macht es sinn diese anstellung zu behalten (oder muss ich dann für die 333 euro auch die gleichen steuern zahlen wie bei meinen selbständigen einkünften?! danke
Verfasst von: SK am 16.08.2007 19:06
 


THEMA:  Re: selbständig + geringfügig angestellt
Ihr Einkommen aus Unselbständigkeit und Selbständigkeit wird zusammengezählt und wenn sie über € 10900/Jahr verdienen, sind sie EKST pflichtig. Bei der Geringfügigkeit haben sie auch Anspruch auf UZ/WR. Bei der Selbständigkeit können sie gewisse Ausgaben (anteilsmässig KM-Geld, Handy, ...) geltend machen
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