Ihr Einkommen aus Unselbständigkeit und Selbständigkeit wird zusammengezählt und wenn sie über € 10900/Jahr verdienen, sind sie EKST pflichtig. Bei der Geringfügigkeit haben sie auch Anspruch auf UZ/WR. Bei der Selbständigkeit können sie gewisse Ausgaben (anteilsmässig KM-Geld, Handy, ...) geltend machen |
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