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Verfasst von: Johanna am 10.08.2007 06:40
 


THEMA:  Liebhaberei bei zu geringem Gewinn?
Hab mal eine Frage, ich bin seit 2 Jahren selbstständig und hatte jedes Jahr so um die 20 000,-Umsatz und 10000,-Gewinn. Heuer hatte ich weniger Aufträge und machte nur 6000,-Gewinn. Fällt dies deshalb unter Liebhaberei?Ich meine gibt es eine Art "Mindestgewinn" den ich machen muß? Mein Freund verdient gut und deshalb brauchte ich auch dieses Jahr nicht so viel arbeiten. Also meine Frage ist, bekommt man nun Probleme bezüglich Liebhaberei wenn man zu wenig Gewinn macht?? danke für Infos
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 10.08.2007 06:40
 


THEMA:  Re: Liebhaberei bei zu geringem Gewinn?
Liebhaberei wird es wenn Sie ueber den gesamten Zeitraum der Taetigkeit Verluste machen. Ist dann eben keine Einkunftsquelle. Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
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