Annahme: Ein österr. Leasingunternehmen verbringt ein Boot nach Kroatien und verleast es dort an einen Kroaten (Privat).
Es liegt hier wohl eine steuerfreie Ausfuhrlieferung gem. §6 (1) Z1 iVm §7 (1) Z1 vor, oder?
Was ist aber jetzt mit den Leasingraten, die der Kroate an die österr. Leasingfirma zahlt? Hier fällt ja kroatische USt. an, die an das kroatische Finanzamt abgeführt werden muss? Braucht das Leasingutnernehmen da einen Fiskalvertreter in Kroatien oder gibt es da eine Freigrenzen, unter der man keine USt. abführen muss?
Danke!:-)
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