Verfasst von:
Ott am
08.08.2007 19:15
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THEMA: Umsatzsteuer |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung: wenn ich Kassenbelege aus Einkäufe von Deutschland mit 19% habe, wo sind diese bei der UVA anzuführen. Oder muss ich diese mit 20% rechnen und berücksichtigen?
Für Antworten lieben Dank im Voraus!
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Verfasst von:
Thomas Egger am
08.08.2007 19:15
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THEMA: Re: Umsatzsteuer |
hallo
ich bin zwar kein experte, aber soweit ich weiss muss für Belege aus Deutschland in Deutschland ein Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer gestellt werden, während das in Österreich keine Berücksichtigung findet.
Lg
Thomas
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
08.08.2007 19:15
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THEMA: Re: Umsatzsteuer |
Die Steuer aus Deutschland ist in der UVA in Österreich NICHT an zu geben. Sie können diese mit einem eigenen Antrag in Deutschland rückfordern (spätestens bis 30.6. des Folgejahres muss der Antrag dort sein).
Nachdem Sie aber UVAs abgeben verfügen Sie auch über eine UID-Nummer. Somit würde ich Ihnen dazu raten die Rechnung von Ihrem Lieferanten korrigieren zu lassen, sodaß er Ihre UID-Nummer bekommt und dafür die REchnung OHNE deutscher Umsatzsteuer ausstellt. Die bezahlte Ust müßte er dann rücküberweisen.
Das erleichtert Ihnen vieles, denn bei der Rückvergütung müssen sie die Originale mitsenden, dann wieder einsortieren, Antrag stellen, Post ....
Lieben Gruß
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
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