Verfasst von:
DanielM am
03.08.2007 09:15
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THEMA: Ausstellung von Honorarnoten |
Hallo,
ich hätte eine Frage bzgl. der Ausstellung von Honorarnoten:
Bis zu welcher Summe pro Honorarnote bzw. jährlich darf man als Privatperson ohne Gewerbeschein eine Honorarnote ausstellen?
Und: Wird für jede Tätigkeit, die der Gewerbepflicht unterliegt, ein Gewerbeschein benötigt oder erst, wenn diese "nachhaltig" ausgeübt wird? Und: Wie wird "nachhaltig" definiert?
Vielen Dank!
Lg,
Daniel
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
03.08.2007 09:15
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THEMA: Re: Ausstellung von Honorarnoten |
Gemäß § 1 Abs.2 GewO wird eine Tätigkeit gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Selbständigkeit liegt vor, wenn die Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeübt wird. Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßige Tätigkeit, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann oder wenn sie längere Zeit erfordert.
Gemäß § 5 Abs.1 GewO 1994 dürfen Gewerbe, soweit dieses Bundesgesetz hinsichtlich einzelner Gewerbe nicht anderes bestimmt, bei Erfüllung der allgemeinen und der etwa vorgeschriebenen besonderen Voraussetzungen aufgrund der Anmeldung des betreffenden Gewerbes ausgeübt werden.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
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